Mit dem neuen Energiegesetz (Abstimmung vom 28. 11.) haben wir konkret einen grossen Hebel zur Reduktion der CO2-Emissionen im Kanton Zürich, während an der Klimakonferenz in Glasgow noch um einen Konsens gerungen wird. Dies ist das Fazit der von Transition-Bülach und EnergieGenossenschaft Bülach am 3. November 2021 organisierten informativen Veranstaltung, welche von etwa 40 Teilnehmenden besucht wurde.
Folien
Die Folien der drei Vorträge sind als PDF abrufbar:
→ David Galeuchet
→ Mathias Möller
→ Hanspeter Lienhard
Videoaufzeichnung
David Galeuchet, Kantonsrat führte in das neue Zürcher Energiegesetz ein. Gebäude im Kanton Zürich verursachen immer noch 40% des CO2-Ausstosses. Beim jetzigen Kurs kann das Ziel nahe Netto Null CO2 erst ca. 2060, mit dem neuen Energiegesetz voraussichtlich bereits 2040 erreicht werden. Bereits in 17 Kantonen ist ein entsprechendes Energiegesetz auf der Basis der Mustervorschriften 2014 der Kantone (MuKEn) in Kraft. «Es gilt keine Zeit mehr zu verlieren.» betont Galeuchet. Einige Kantone sind uns weit voraus: In Basel-Stadt werden dank der Regelung im kantonalen Energiegesetz beim Heizungsersatz rund 90% der fossilen Heizungen mit Systemen auf der Basis erneuerbarer Energien ersetzt, in Freiburg gar 97%. In Zürich – das eine entsprechende Regelung im Energiegesetz erst mit der vorliegenden Revision bekommen soll – sind es heute erst 50%. Wir liegen heute mit der Energie- und Klimapolitik im letzten Drittel der Kantone.
Was bedeutet die Vorlage für Eigentümer und Mieter/innen? Die Investitionskosten sind wesentlich höher, was sich trotz Fördergeldern auf den Mietzins auswirken kann. Dafür fallen aber die Nebenkosten deutlich niedriger aus. Gemäss Vorlage müssen beim Heizungsersatz über die Lebensdauer höchstens 5% Mehrkosten gegenüber Öl- oder Gasheizungen in Kauf genommen werden. Bei Neubauten sieht es anders aus: Es wird praktisch nur noch erneuerbar geheizt und jedes Haus muss auch ein Kraftwerk werden und selber Strom erzeugen.
«Bei der Klimaveränderung ist die Situation sehr ernst und Massnahmen sind dringend erforderlich», betonte Matthias Möller, Abteilungsleiter Energie beim Kanton, als erstes. Es braucht alle: Bund, Kantone, Städte/Gemeinden, Unternehmen und Bevölkerung. Der Bund plant schon auf Ende Jahr eine neue CO2- Gesetzesvorlage. Auf kantonaler Ebene wird die Förderung des Ersatzes von fossilen Heizungen durch Wärmepumpen fortgesetzt. Zudem wird eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Wärmepumpen angestrebt. Für die Deckung des steigenden Elektrizitätsbedarfs liegt das grösste Potenzial bei der Photovoltaik. Grosse Solaranlagen sollen gefördert werden. Das grösste Problem bildet die saisonale Energiespeicherung für die Winterzeit. Neue Technologien müssen weiterentwickelt werden (z. B. Wasserstoff und chemische Speicherung). Das neue Energiegesetz ist nicht nur gut für das Klima, sondern auch für das Zürcher Gewerbe: Die Wertschöpfung bleibt im eigenen Land und die Abhängigkeit vom Ausland wird reduziert.
Hanspeter Lienhart, Stadtrat Bülach, gab seiner Freude Ausdruck, dass die Stadt Bülach bei ihrer sechsten Rezertifizierung als Energiestadt vor wenigen Tagen mit dem Label «Gold» ausgezeichnet wurde. «Ich sehe dies gleichzeitig auch als Verpflichtung», betonte Lienhart. Bülach möchte sich weiter verbessern, z. B. mit einem Energierichtplan, mit dem Einfluss auf die Bau- und Zonenordnung genommen werden kann. Im Bereich Mobilität sind die Revision 2021 des Gesamtverkehrskonzeptes und die Umsetzung der Parkplatzverordnung 2021 im Gang. Eine Energieberatung soll aufgebaut werden. Für spezifische Fragen ist die Stadt schon heute Ansprechpartnerin. «Hoffen wir dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger uns am 28. November nicht unnötig bremsen werden.» schloss Lienhart.